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Welche Regelungen gelten in den einzelnen Bistumskantonen des Bistum Basels

Bei Anlässen mit Schülern kann es sinnvoll sein das die Maske ab 10 trägt. Analog der Schule. Maskenpflicht auch an zertifikatspflichtigen Veranstaltungen (unabhängig davon ob 2G oder 3G), an Märkten, an Fach- und Publikumsmessen sowie in Warte- und Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs. Diese Pflicht gilt sowohl in Innen- als auch in Aussenbereichen.

Maskenpflicht für alle Lehrpersonen und Schüler*innen der SEK 1 und Mittelschulen

Maskenpflicht ab 1. Klasse für Schüler:innen und Lehrepersonen.

Sternsingen:
Umzüge können aufgrund der aktuellen Gesetzgebung des Bundes zum aktuellen Zeitpunkt nicht
durchgeführt werden.
Ein Sternsingen im traditionellen Sinne (Umzug durch die Stadt mit verschiedenen Auftrittsorten) ist in
diesem Rahmen und der aktuellen Rechtslage nicht zulässig.

Maskenpflicht auch im Zertifikatsbereich

Die Maskenpflicht gilt im Kanton Zug in öffentlich zugänglichen Innenräumen, bei welchen bisher durch die Zertifikatspflicht darauf verzichtet werden konnte. Dies umfasst u.a. folgende Einrichtungen und Veranstaltungen:

Kulturinstitutionen (Museen, Theater, Bibliotheken, Kinos etc.)
  • Freizeit-​ und Sportbetriebe (Kirchen, Pfarreizentren, alle Formen von Jugendräumen etc.)

  • Veranstaltungen in Innenräumen (Konzerte, Messen, Sportanlässe etc.)

  • Restaurants, Bars, Clubs (ausser beim Sitzen am Tisch)

  • Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab 12 Jahren. Die Massnahme tritt am Donnerstag, 2. Dezember 2021 in Kraft und ist vorerst bis am 20. Februar 2022 (Ende der Sportferien) befristet.

    Ab Samstag, 4. Dezember 2021, 6 Uhr, gilt im Kanton Aargau eine weitreichende Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und weiteren Bereichen. Dazu gehören

    • Innenräume von Diskotheken, Tanzlokale, Bars, Clubs, Restaurants;

    • Innenräume von Einrichtungen und Betrieben im Kultur-, Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbereich;

    • Innenräume von Veranstaltungen sowie Fach- und Publikumsmessen;

    • Aussenbereiche von Veranstaltungen sowie von Fach- und Publikumsmessen ab 1000 Personen.

    Für Restaurants und Restaurationsbereiche in Diskotheken, Tanzlokalen, Bars, Clubs und in Einrichtungen und Betrieben im Kultur-, Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbereich sowie an Veranstaltungen sowie Fach- und Publikumsmessen ist im Innen- und Aussenbereich eine Sitzpflicht bei Konsumation von Speisen und Getränken vorgegeben.

    Maskenpflicht für alle Veranstaltungen in Innenräumen (analog zu Schulen und Betreuungseinrichtungen); ab 12 Jahren, resp. bei altersgemischten Gruppen sobald es Jugendliche ab 12 Jahren dabei hat.

    Neu (ab 10.1.2022): In den Schulen gilt Maskentragpflicht bereits ab der 1. Klasse.

    Ab 16 Jahren: Masken- UND Zertifikatspflicht (neu: 2G!).

    Konsumation nur im Sitzen.

    Lager analog zu Schulen: Zertifikat oder negativer Test vor der Abreise sind verpflichtend.

    Veranstaltungen im Freien: Keine Masken- / Zertifikatspflicht.

    Solothurn

    Welche spezifischen Regeln gelten?

    Stand 1.12.2021

    Maskenpflicht ab der 5. Klasse.

    Stand 18.2.2022 keine Einschränkungen die über die Bundesregelungen hinaus gehen.

    Kontakt:

    juse-so

    Thomas Boutellier

    062 286 08 08

    sekretariat@juse-so.ch

    https://www.juse-so.ch/

    Bern

    Welche spezifischen Regeln gelten?

    In der Schule  Maskenpflicht ab der 5.Klasse für SuS & LP.

    Konsumation bei Veranstaltungen vor Ort sind nur in abgetrennten Bereichen zulässig. 

    Draussen sind Veranstaltungen erlaubt, an denen Personen ohne Covid-Zertifikat teilnehmen. Es gilt:

    • eine Maskentragpflicht für Personen ab 12 Jahren;

    • Konsumation nur mit ein Zertifikat (ab 16 Jahren) im abgetrennten Bereich.

    • Sitzend max. 1‘000 TN, stehend max. 500 (max. 1/3 der Kapazität)

    • Tanzveranstaltungen ohne Zertifikat sind auch draussen sind verboten

    Private Treffen und Feste im Familien- und Freundeskreis mit mehr als 30 Personen sind in privaten Innenräumen verboten. Draussen dürfen sich privat maximal 50 Personen treffen.  Für private Anlässe, die nicht in privaten Räumen stattfinden gilt die Zertifikatspflicht.

    Kontakt:

    Thurgau

    Welche spezifischen Regeln gelten?

    ab 10.12.21

     

    Kontakt:

    Fachstelle KIJU

    Murielle Egloff

    071 626 11 31

    kiju@kath-tg.ch

    https://www.kath-tg.ch/de/fachstelle-kinder-und-jugend/startseite-kiju

    http://www.kath-tg.ch/corona

    Schaffhausen

    Welche spezifischen Regeln gelten?

     

     

    Kontakt:

    Basel Stadt

    Welche spezifischen Regeln gelten?

    Maskenpflicht ab 5. Klasse für Schüler:innen und ungeimpfte Lehrepersonen.

    Zertifikats- und Maskenpflicht ab 16 Jahren für Besucher:innen und Mitarbeiter:innen von Spitälern und Heimen.

    Maskenpflicht ab 12 Jahren in Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport.

    Kontakt:

    Baselland

    Welche spezifischen Regeln gelten?

    Im ausserschulischen Unterricht muss somit eine Masken getragen werden.

    Kontakt:

    Fachstelle Jugend kath BL
    jugend.bl@kathbl.ch

    Luzern

    Welche spezifischen Regeln gelten?

    Die Beschränkung des Zugangs auf Personen
    mit Covid-Zertifikat bzw. die Begrenzung auf 300 Personen wäre schlicht nicht umsetzbar.

    Kontakt:

    Jugendpastoral
    Mario Stankovic
    041 419 48 33
    mario.stankovic@lukath.ch

    Zug

    Welche spezifischen Regeln gelten?

    Maskenpflicht für alle Veranstaltungen in Innenräumen (nicht nur in öffentlichen Räumen).

    Alle Veranstaltungen und auch die ausserschulischen Unterrichtsstunden, inkl. Firmung sind ab Primarstufe mit Maske abzuhalten, auch wenn die SchülerInnen sitzen. Schulunterricht im Pfarreizentrum gilt als ausserschulischer Unterricht.

    Essen und Trinken wieder nur im Sitzen.

    Kontakt:

    Aargau

    Welche spezifischen Regeln gelten?

    (Update 10.01.2022)

    Kontakt: